Geschäfts­bedingungen
§ 1 Vertrag
(1) Ein Vertrag kommt durch Beauftragung (“buchen”) des Auftraggebers und Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Unterstützung der Geschäftsaktivitäten des Auftraggebers mit bestehenden und/oder potenziellen Kunden.
§ 2 Dienstleistung
(1) Der Auftragnehmer kontaktiert Kunden insb. per Telefon im Namen des Auftraggebers (“outbound”) oder nimmt Anrufe von Kunden im Namen des Auftraggebers entgegen (“inbound”).
(2) Die Leistung orientiert sich am jeweils gebuchten Leistungspaket (“GO”, “PRO”, “BEST” resp. “UP”), wobei der Auftragnehmer die Leistung nach initialer Abstimmung mit dem Auftraggeber im freien Ermessen erbringt.
§ 3 Leistungserbringung
(2) Beim “einmaligem Pilot” erfolgt die Leistungserbringung soweit nicht anders vereinbart spätestens im auf die Beauftragung folgenden Kalendermonat.
(2) Beim “Abonnement” beginnt die Leistungserbringung soweit nicht anders vereinbart im auf die Beauftragung folgenden Kalendermonat und erfolgt kalendermonatlich.
§ 4 Mitwirkung
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialen, Zugänge und Kontaktdaten und steht zur Abstimmung zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die rechtlichen Anforderungen für eine Kontaktaufnahme mit den vom ihm übermittelten Kontakten erfüllt sind.
§ 5 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die für das Leistungspaket bezeichnete Vergütung, jeweils zuzüglich der aktuell gültigen Umsatzsteuer (aktuell 19%).
(2) Die Rechnungen sind nach Zugang unmittelbar ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nicht fristgerechte Zahlung des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer von jeder weiteren Leistung.
§ 6 Vertragsdauer
(1) Beim “einmaligen Pilot” beginnt der Vertrag mit Auftragsbestätigung und läuft bis zum Ende des nächsten Monats.
(2) Beim “Abonnement” beginnt der Vertrag mit Auftragsbestätigung und läuft unbefristet mindestens 2 Monate mit Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende, wobei zur Wirksamkeit einer Kündigung zum Ende eines Monats die Kündigung im Vormonat beim Auftragnehmer eingegangen sein muss. Beim Leistungspaket “GO” beträgt die Laufzeit abweichend mindestens 4 Monate. Beim Leistungspaket “UP” entfällt in den ersten 3 Monaten Kündigung und Kündigungsfrist.
§ 7 Fristlose Kündigung
(1) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Der Auftragnehmer behält sich auch bei mit verhältnismäßigem Aufwand nach seinem Ermessen nicht oder nicht mehr realisierbar erscheinenden technischen Anforderungen oder Zielsetzungen des Auftraggebers vor, die Leistungserbringung abzulehnen oder einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 8 Haftung
Auftraggeber und Auftragnehmer haften entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Datenschutz
Auftraggeber und Auftragnehmer beachten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit.
§ 10 Verschwiegenheit
(1) Der Auftragnehmer wahrt Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse und über Informationen zu Kunden des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber mit Logo als Referenzkunden nennen.
(2) Der Auftragnehmer gibt jederzeit auf Verlagen ihm überlassene Unterlagen zurück oder löscht Daten, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen, und verzichtet auf jegliche Zurückbehaltung.
§ 11 Auftragsverarbeitung
Der Auftraggeber stellt die Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO sicher, soweit erforderlich auf Basis einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit dem Auftragnehmer.
§ 12 Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung soweit nicht Auftraggeber und Auftragnehmer die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung ersetzen.
Stand 15.02.2025